CAVALLIO

Ratgeber Pferdekauf

Pferdekaufvertrag privat ohne Gewährleistung

„Verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ steht in fast jedem privaten Pferdekaufvertrag. Der Satz schützt den Verkäufer aber nur, wenn der Rest des Vertrags dazu passt. Hier steht, wann der Ausschluss wirkt, wo er endet und was für Händler und Züchter gilt.

Stand 02.10.2026 · Cavallio, ein Angebot der Bolten IT Solutions GmbH

Privat an privat: Ausschluss ist erlaubt

Verkaufen zwei Privatpersonen ein Pferd, können sie die Gewährleistung vollständig ausschließen. Zeigt sich nach der Übergabe eine Lahmheit oder ein Befund, hat der Käufer dann grundsätzlich keine Ansprüche. Das ist zulässig und weit verbreitet, gerade bei älteren Pferden oder günstigen Kaufpreisen.

Ohne Vereinbarung gilt das Gesetz: zwei Jahre Gewährleistung ab Übergabe (§ 438 BGB), auch zwischen Privatpersonen. Wer als privater Verkäufer nichts regelt, haftet also länger, als viele denken.

Wo der Ausschluss nicht hilft

  • Arglist: Hat der Verkäufer einen Mangel gekannt und verschwiegen, etwa eine Kolik-OP, Kissing Spines oder Sommerekzem, kann er sich nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB).
  • Garantie: Wer eine Eigenschaft ausdrücklich garantiert, haftet dafür trotz Ausschluss (§ 444 BGB).
  • Vereinbarte Beschaffenheit: Steht im Vertrag „lahmfrei“, „verladefromm“ oder „A-Dressur platziert“, gilt der pauschale Ausschluss für genau diese Angaben nicht. So hat der BGH entschieden (VIII ZR 92/06, bestätigt durch VIII ZR 161/23). Je mehr der Verkäufer verspricht, desto weniger schützt ihn der Ausschluss.
  • Vordruck mit Lücke: Legt eine Seite einen Vordruck vor, gelten seine Klauseln meist als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nimmt der Ausschluss dann Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie grobe Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich aus, ist er insgesamt unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB, BGH VIII ZR 26/14). Haben beide Seiten den Vordruck gemeinsam gewählt, ist er dagegen keine AGB (BGH VIII ZR 67/09).

Händler, Züchter, Reitstall: kein Ausschluss gegenüber Privatkäufern

Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs. Ein Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB). Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war. Bei Tieren gelten sechs Monate statt einem Jahr (§ 477 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Spielraum gibt es trotzdem: Bekannte Befunde kann der Händler zur vereinbarten Beschaffenheit machen, wenn er den Käufer vor Vertragsschluss eigens darauf hinweist und das im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei einem gebrauchten Pferd lässt sich die Verjährung auf diesem Weg auf ein Jahr verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein sechs Monate altes, nicht abgesetztes Fohlen ist noch neu (BGH VIII ZR 3/06), ein knapp zweieinhalbjähriger, nicht angerittener Hengst schon gebraucht (BGH VIII ZR 240/18).

Wer gilt als Unternehmer? Nicht jeder, der ein Pferd ausbildet. Eine Reitlehrerin, die einmalig ein privat gekauftes Pferd verkauft, handelt nach dem BGH als Privatperson (VIII ZR 32/16). Wer dagegen regelmäßig züchtet und verkauft oder Pferde über seinen Betrieb handelt, ist Unternehmer, auch ohne Gewinnabsicht.

So formuliert ihr den Ausschluss richtig

  • Ausnahmen hineinschreiben: Ausgenommen sind Arglist, übernommene Garantien, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Bekannte Befunde auflisten: Was der Käufer kennt, kann er später nicht geltend machen (§ 442 BGB). Eine Liste mit Röntgenbefunden, Vorerkrankungen und Eigenheiten schützt beide Seiten.
  • Nur versprechen, was stimmt: Angaben zu Ausbildung, Gesundheit oder Turniererfolgen sind Beschaffenheit. Lieber „nach Kenntnis des Verkäufers“ formulieren als pauschal zusichern.
  • AKU-Protokoll bewusst einbeziehen: Ein Hinweis auf das AKU-Protokoll macht dessen Inhalt zur vereinbarten Beschaffenheit. Das kann gewollt sein, sollte aber bewusst entschieden werden.

Wie Cavallio das löst

Cavallio fragt zuerst, wer an wen verkauft. Zwischen Privatpersonen gibt es im Paragraphen Gewährleistung eine verkäuferfreundliche Variante mit Ausschluss und allen gesetzlichen Ausnahmen. Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson, blendet Cavallio den Ausschluss aus und holt die gesonderte Bestätigung nach § 476 BGB in einem eigenen Schritt ein, wenn bekannte Befunde vereinbart oder die Verjährung verkürzt werden soll.

Häufige Fragen

Kann ich mein Pferd privat ohne Gewährleistung verkaufen?+

Ja. Zwischen Privatpersonen ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig. Er wirkt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien und für Angaben, die ausdrücklich als Beschaffenheit im Vertrag stehen.

Hilft „gekauft wie gesehen“?+

Nur begrenzt. Gerichte beziehen die Formulierung meist nur auf Mängel, die ein Laie bei der Besichtigung erkennen konnte. Ein ausdrücklicher Ausschluss mit den gesetzlichen Ausnahmen ist klarer.

Wie lange haftet ein Händler für ein Pferd?+

Zwei Jahre ab Übergabe, bei einem gebrauchten Pferd nach gesonderter Vereinbarung mindestens ein Jahr. In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand.

Ist ein Röntgenbefund automatisch ein Mangel?+

Nein. Abweichungen von der Idealnorm ohne klinische Auswirkungen sind ohne besondere Vereinbarung kein Mangel (BGH VIII ZR 32/16). Anders, wenn im Vertrag ein bestimmter Röntgenbefund als Beschaffenheit vereinbart ist.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.