Ratgeber Pferdekauf
Chipnummer, UELN und Equidenpass
Bevor ein Pferd den Besitzer wechselt, sollte feststehen, dass es wirklich das Pferd aus der Anzeige ist und dass Pass und Tier zusammengehören. Dafür gibt es zwei Nummern, die oft verwechselt werden, und ein Dokument, das weniger beweist, als viele glauben.
Stand 02.10.2026 · Cavallio, ein Angebot der Bolten IT Solutions GmbH
Zwei Nummern, zwei Zwecke
Für den Kaufvertrag gehören beide Nummern hinein, dazu Name, Rasse, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum und Abzeichen. Am sichersten ist es, den Chip vor der Übergabe auslesen zu lassen, etwa bei der AKU, und mit dem Pass abzugleichen.
| Chipnummer (Transpondercode) | UELN | |
|---|---|---|
| Was | Nummer des Mikrochips im Hals des Pferdes | Lebensnummer des Pferdes, vergeben von der passausstellenden Stelle |
| Aufbau in Deutschland | 15 Ziffern, beginnt mit 276 (Deutschland) und 02 (Einhufer) | 15 Stellen: Land der Datenbank, Kennung der Stelle, individuelle Nummer |
| Wo zu finden | Im Equidenpass, auslesbar mit einem Lesegerät beim Tierarzt | Im Equidenpass, bei Zuchtpferden auch in Eigentumsurkunde und Zuchtbuch |
| Wofür | Prüfen, ob Pferd und Pass zusammengehören | Eindeutige Bezeichnung in Verträgen, Datenbanken und Abstammungsnachweisen |
Pflichten rund um Chip und Pass
Rechtsgrundlage ist seit April 2021 das EU-Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/963). Die deutsche Viehverkehrsverordnung verweist teilweise noch auf die alte EU-Verordnung von 2015. Im Zweifel gibt das Veterinäramt Auskunft.
- Chip: Pflicht für alle Equiden, die nach dem 30. Juni 2009 geboren sind. Heute muss der Chip innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt gesetzt sein, spätestens bevor das Fohlen den Geburtsbetrieb für mehr als 30 Tage verlässt.
- Pass: Jedes Pferd braucht einen Equidenpass, der es grundsätzlich begleitet, mit Ausnahmen etwa im eigenen Stall oder beim Ausritt. Ein Halter darf ein Pferd ohne vorgeschriebenen Pass nicht übernehmen (§ 44c Viehverkehrsverordnung).
- Verkauf: Der Pass geht beim Verkauf an den neuen Eigentümer. Die Änderung ist der Stelle, die den Pass ausgestellt hat, unverzüglich mitzuteilen (§ 44a Abs. 2 Viehverkehrsverordnung). Das ist meist der Zuchtverband oder die FN.
- Haltung: Wer Pferde hält, muss das vor Beginn beim Veterinäramt anzeigen und bekommt eine Registriernummer (§ 26 Viehverkehrsverordnung). Steht das Pferd in einem Pensionsstall, ist dieser in der Regel schon registriert.
Der Pass ist kein Eigentumsnachweis
Im Equidenpass kann ein Eigentümer eingetragen sein, und viele Zuchtverbände stellen zusätzlich eine Eigentumsurkunde aus. Rechtlich beweist beides das Eigentum nicht. Das Eigentum geht durch Einigung und Übergabe über (§ 929 BGB). Eine fehlende Eigentumsurkunde macht einen Käufer nach dem LG Bonn auch nicht automatisch bösgläubig (2 O 444/14).
Deshalb sollte im Kaufvertrag stehen, dass der Verkäufer Eigentümer ist, dass Pass und gegebenenfalls Eigentumsurkunde bei Übergabe ausgehändigt werden und wer die Umschreibung beim Zuchtverband veranlasst.
Schlachttier oder nicht: ein Eintrag mit Folgen
Jedes Pferd gilt zunächst als Tier, das zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden darf. Im Pass kann eingetragen werden, dass es nicht zur Schlachtung bestimmt ist. Dieser Eintrag ist endgültig und gilt auch nach einem Verkauf weiter. Er erlaubt dem Tierarzt Medikamente, die bei Schlachtpferden nicht oder nur mit langen Wartezeiten eingesetzt werden dürfen. Käufer sollten den Status vor dem Kauf prüfen, er gehört in den Vertrag.
Chipnummer nachschlagen
Eine öffentliche Datenbank, in der man jede Pferde-Chipnummer selbst abfragen kann, gibt es in Deutschland nicht. Die zentrale Datenbank HI-Tier ist nur für Behörden und berechtigte Stellen zugänglich. Praktisch helfen die passausstellende Stelle (Zuchtverband oder FN), das Veterinäramt und jeder Tierarzt mit Lesegerät.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Chipnummer meines Pferdes?+
Im Equidenpass, im Abschnitt zur Identifizierung. Am Pferd selbst kann sie ein Tierarzt mit einem Lesegerät auslesen.
Ist die UELN dasselbe wie die Chipnummer?+
Nein. Die Chipnummer gehört zum Mikrochip, die UELN ist die Lebensnummer des Pferdes. Beide stehen im Pass und gehören in den Kaufvertrag.
Wer meldet den Eigentümerwechsel?+
Der Eigentümerwechsel ist der passausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Meist übernimmt das der Käufer mit einer Bestätigung des Verkäufers. Wer genau meldet, sollte im Kaufvertrag stehen.
Was tun, wenn Pass und Chip nicht zusammenpassen?+
Nicht kaufen, bevor das geklärt ist. Zuständig sind die passausstellende Stelle und das Veterinäramt.
Equidenpass fotografieren statt abtippen
Cavallio liest Name, Lebensnummer, Rasse, Abzeichen und Chipnummer aus einem Foto des Equidenpasses und übernimmt sie in den Vertrag. Die Übergabe von Pass und Eigentumsurkunde ist im Vertrag geregelt.
Kostenlos starten: Bezahlt wird erst im letzten Schritt, wenn euer Vertrag fertig ist.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.