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Ausbildungs- und Vermittlungsvertrag
Pferd vermitteln, ausbilden, übergeben: in einem Vertrag
Viele Ausbilder finden für ihre Kunden das passende Pferd, bilden es bis zur Übergabe aus und übergeben es dann. Dieser Vertrag regelt Provision, Offenlegung, AKU, Beritt und das Risiko bis zur Übergabe. Den Kaufvertrag mit dem Verkäufer gibt es bei Cavallio gleich dazu.
Kostenlos starten: Bezahlt wird erst im letzten Schritt, wenn euer Vertrag fertig ist.
Beispielvertrag ansehen (PDF)Equidenpass fotografieren
Foto statt Abtippen
Name, Lebensnummer, Rasse, Abzeichen: Was im Equidenpass steht, muss niemand abtippen. Ein Foto mit dem Handy, und die Angaben stehen im Vertrag. Stimmt etwas nicht, lässt es sich jederzeit korrigieren.
Pferd
Aus dem Foto übernommen, jederzeit änderbar
Wo es ohne Vertrag knirscht
Provision von beiden Seiten, ein Tierarzt aus dem Umfeld des Vermittlers, ein Pferd, das sich drei Wochen vor der Übergabe verletzt: Beim Kauf über einen Ausbilder entstehen Fragen, die ein normaler Kaufvertrag nicht beantwortet. Wer für die andere Seite tätig wird, ohne das offenzulegen, kann seinen Provisionsanspruch verlieren (§ 654 BGB). Wer selbst ankauft oder einen Preis garantiert, gilt beim Verkauf an Privat leicht selbst als Verkäufer (§ 476 Abs. 4 BGB).
Der Ausbildungs- und Vermittlungsvertrag schafft hier Klarheit, für beide Seiten. Der Ausbilder weiß, wofür er bezahlt wird. Der Käufer weiß, für wen der Ausbilder arbeitet.
Was im Vertrag steht
Je Paragraph drei Varianten: ausbilderfreundlich, neutral, auftraggeberfreundlich.
- Gegenstand: Vermittlung, Ausbildung und Übergabe des Pferdes; Kaufvertrag gesondert mit dem Verkäufer; Offenlegung, wenn der Ausbilder selbst verkauft.
- Interessenwahrung: Provisionen vom Verkäufer nur offen, mit Zustimmung oder gar nicht.
- Vermittlungsprovision: Prozent vom Kaufpreis, Fälligkeit, Suchpauschale, Reisekosten.
- Ankaufsuntersuchung: Wer den Tierarzt beauftragt und wie unabhängig er ist.
- Ausbildung bis zur Übergabe: Ausbildungsziel, Trainingstage, Berichte, Probereiten.
- Vergütung: Monatspreis für Ausbildung und Unterbringung, Ausfallzeiten, Nebenkosten.
- Übergabe, Gefahr und Notfall: Übergabetermin, wer das Risiko bis dahin trägt, Tierarzt im Notfall.
- Haftung und Versicherung: Haftung für eigene Angaben zum Pferd und für Schäden in der Obhut.
- Laufzeit und Kündigung: Ende mit Übergabe, Kündigung der Ausbildung, Provision nach Kündigung.
So läuft es ab
Der Ausbilder legt den Vertrag an, fotografiert den Equidenpass, trägt Verkäufer, Provision und Ausbildung ein und schickt ihn dem Käufer. Beide stimmen die Varianten ab und unterschreiben digital. Über den kostenlosen Partnerzugang kann der Ausbilder zusätzlich den Pferdekaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer vorbereiten.
Häufige Fragen
Fragen zum Ausbildungs- und Vermittlungsvertrag
Darf ein Vermittler von Käufer und Verkäufer Provision nehmen?+
Nur offen. Wer vertragswidrig auch für die andere Seite tätig wird, verliert seinen Lohnanspruch (§ 654 BGB). Verdeckte Provisionen sind riskant. Der Vertrag regelt Offenlegung und Zustimmung.
Wer haftet für Mängel des Pferdes?+
Aus dem Kaufvertrag haftet der Verkäufer. Der Ausbilder haftet für eigene Angaben und Pflichtverletzungen. Kauft er selbst an oder garantiert er dem Verkäufer einen Preis, kann er gegenüber einem Privatkäufer selbst als Verkäufer gelten.
Wer trägt das Risiko, wenn sich das Pferd vor der Übergabe verletzt?+
Mit dem Kaufvertrag wird in der Regel der Käufer Eigentümer und trägt das Risiko. Für Schäden, die in der Obhut des Ausbilders entstehen, haftet der Ausbilder bei Verschulden. Bei Unterbringung und Versorgung muss er nachweisen, dass ihn keines trifft.
Was kostet der Vertrag?+
29 € inklusive Mehrwertsteuer, einmalig. Der Auftraggeber zahlt nichts für den Vertrag.