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Berittvertrag

Berittvertrag: klare Absprachen für Bereiter und Besitzer

Was wird trainiert, wie oft, was kostet es und wer zahlt, wenn sich das Pferd verletzt? Neun Paragraphen, je drei Varianten, in zehn Minuten abgestimmt und von beiden digital unterschrieben.

Berittvertrag erstellen14,99 € inkl. MwSt.

Kostenlos starten: Bezahlt wird erst im letzten Schritt, wenn euer Vertrag fertig ist.

Beispielvertrag ansehen (PDF)

Equidenpass fotografieren

Foto statt Abtippen

Name, Lebensnummer, Rasse, Abzeichen: Was im Equidenpass steht, muss niemand abtippen. Ein Foto mit dem Handy, und die Angaben stehen im Vertrag. Stimmt etwas nicht, lässt es sich jederzeit korrigieren.

EQUIDENPASSAbschnitt I · IdentifizierungUELNNameGeschlecht · FarbeGeborenVater · MutterTransponderAbzeichen

Pferd

Aus dem Foto übernommen, jederzeit änderbar

Name
Lady Aurelia
Lebensnummer
276 000 00 12345 19
Rasse
Westfale
Geschlecht, Farbe
Stute, Fuchs
Geboren
14.05.2019
Abzeichen
Stern, hinten links weiß gefesselt
Chipnummer
276 0980 0000 1234
Auch AKU-Befund und Impfnachweis werden ausgelesen.Kein Abtippen
Pass fotografieren und loslegenKostenlos starten, bezahlt wird erst am Schluss.

Warum ein Beritt einen schriftlichen Vertrag braucht

Die meisten Berittverträge werden am Telefon geschlossen: „Nimm ihn mal für zwei Monate.“ Streit gibt es später über genau die Punkte, die niemand geregelt hat. Läuft die Vergütung weiter, wenn das Pferd drei Wochen lahmt? Darf der Bereiter es auf ein Turnier mitnehmen? Wer zahlt, wenn es sich beim Freilaufen in der Halle verletzt?

Rechtlich ist der Beritt ein Dienstvertrag (BGH III ZR 4/16). Der Bereiter schuldet fachgerechte Arbeit, aber keinen Ausbildungserfolg. Verletzt sich das Pferd in seinem Verantwortungsbereich, etwa bei Unterbringung oder Freilauf, muss er nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ein guter Vertrag macht beides klar.

Was im Cavallio-Berittvertrag steht

Für Ausbildung, Unterbringung, Vergütung, Turniere, Tierarzt, Haftung und Kündigung gibt es je drei Varianten: bereiterfreundlich, neutral, eigentümerfreundlich.

  • Pferd und Art des Beritts: Vollberitt mit Unterbringung beim Bereiter oder Beritt im Heimatstall.
  • Ausbildung und Berichte: Ausbildungsziel als Richtung, Trainingstage pro Woche, wer reitet, Berichte und Videos, Zuschauen und Mitreiten.
  • Unterbringung und Versorgung: Stallplatz, Fütterung, Auslauf, tägliche Kontrolle.
  • Vergütung: Berittpreis und Unterbringung, Fälligkeit, was bei Krankheit von Pferd oder Bereiter gilt, Zurückbehaltungsrecht statt unwirksamem Pfandrecht.
  • Turniere und Verkauf: Wer über Turnierstarts entscheidet, wem Gewinngelder zustehen, ob der Bereiter verkaufen darf.
  • Tierarzt und Notfall: Wer Tierarzt und Hufschmied ruft, Kostengrenze ohne Rücksprache, Entscheidungen zum Lebensende.
  • Haftung und Versicherung: Tierhalterhaftung des Eigentümers, Haftung des Bereiters, Pferdehaftpflicht mit Einschluss des Bereiters, Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden.
  • Laufzeit und Kündigung: Mindestlaufzeit oder monatlich kündbar, Abholung vor Fristende.

So läuft es ab

Bereiter oder Eigentümer legt den Vertrag an, fotografiert den Equidenpass, trägt beide Personen ein, wählt die Varianten und zahlt 14,99 €. Die andere Seite bekommt eine E-Mail, prüft und unterschreibt am Handy. Für Ausbildungsställe gibt es den kostenlosen Partnerzugang: Verträge vorbereiten und den Stand jederzeit sehen.

Häufige Fragen

Fragen zum Berittvertrag

Schuldet der Bereiter einen Ausbildungserfolg?+

Nein. Der Berittvertrag ist nach dem BGH ein Dienstvertrag (III ZR 4/16). Geschuldet ist fachgerechte Arbeit. Das Ausbildungsziel im Vertrag beschreibt die Richtung, nicht ein garantiertes Ergebnis.

Wer haftet, wenn sich das Pferd beim Bereiter verletzt?+

Der Bereiter, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Passiert es in seinem Verantwortungsbereich, etwa im Stall oder beim Freilauf, muss er nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Beim Reiten selbst muss meist der Eigentümer die Pflichtverletzung beweisen.

Darf der Bereiter das Pferd bei offenen Rechnungen behalten?+

Er darf die Herausgabe verweigern, bis fällige Forderungen aus dem Vertrag bezahlt sind (§ 273 BGB). Ein gesetzliches Pfandrecht, mit dem er das Pferd verkaufen dürfte, hat er beim Dienstvertrag nicht.

Haftet der Eigentümer, wenn der Bereiter stürzt?+

Grundsätzlich ja, als Tierhalter (§ 833 BGB). Ein Mitverschulden des Bereiters, etwa wenn er ein erkennbar widersetzliches Pferd trotzdem reitet, mindert den Anspruch. Deshalb sollte die Pferdehaftpflicht das Reiten durch den Bereiter ausdrücklich einschließen.

Was kostet der Berittvertrag?+

14,99 € inklusive Mehrwertsteuer, einmalig. Die andere Partei zahlt nichts und braucht kein Konto.

Weitere Verträge: Pferdekaufvertrag · Reitbeteiligungsvertrag · Einstellvertrag · Schutzvertrag · Ausbildungs- und Vermittlungsvertrag