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Schutzvertrag
Schutzvertrag: damit dein Pferd in guten Händen bleibt
Wer ein Rentner-, Beistell- oder Freizeitpferd abgibt, will wissen, dass es dort bleibt, wo es gut versorgt ist. Ein Schutzvertrag regelt Haltung, Weitergabe und Rücknahme so, dass es im Streitfall auch hält.
Kostenlos starten: Bezahlt wird erst im letzten Schritt, wenn euer Vertrag fertig ist.
Beispielvertrag ansehen (PDF)Equidenpass fotografieren
Foto statt Abtippen
Name, Lebensnummer, Rasse, Abzeichen: Was im Equidenpass steht, muss niemand abtippen. Ein Foto mit dem Handy, und die Angaben stehen im Vertrag. Stimmt etwas nicht, lässt es sich jederzeit korrigieren.
Pferd
Aus dem Foto übernommen, jederzeit änderbar
Was ein Schutzvertrag kann und was nicht
Ein Schutzvertrag ist meist ein Kauf mit Schutzbestimmungen: Die Schutzgebühr ist rechtlich ein Kaufpreis. Ein Verbot, das Pferd weiterzugeben, wirkt dann nur zwischen den Parteien (§ 137 BGB). Verkauft der Übernehmer trotzdem, wird der neue Käufer Eigentümer, und es bleiben Schadensersatz oder Vertragsstrafe.
Wirksam schützen deshalb drei Dinge: der Eintrag „nicht zur Schlachtung bestimmt“ im Equidenpass, der unwiderruflich ist; ein Rückkaufsrecht bei schweren Verstößen; und, wenn gewollt, ein Eigentumsvorbehalt bis zum Ende der Schutzfrist. Vertragsstrafen halten vor Gericht nur, wenn sie abgestuft sind und Verschulden voraussetzen.
Was im Cavallio-Schutzvertrag steht
Für fast jeden Paragraphen gibt es drei Varianten: abgebendenfreundlich, neutral, übernehmerfreundlich.
- Schutzgebühr, Übergabe und Eigentum: Schutzgebühr, Übergabe mit Pass, Schlachtausschluss vor Übergabe, wahlweise Eigentumsvorbehalt bis Ende der Schutzfrist.
- Haltung und Nutzung: Konkrete Auflagen wie Offenstall, täglicher Auslauf, Sozialkontakt, nur Freizeitreiten oder gar nicht reiten. Ausnahmen bei tierärztlicher Indikation.
- Weitergabe: Nur mit Zustimmung, Rücknahmeangebot zuerst an den Abgebenden, Vorkaufsrecht mit verlängerter Frist.
- Information und Besuche: Mitteilung bei Stallwechsel und Tod, Besuche nach Ankündigung während der Schutzfrist.
- Gesundheit und Lebensende: Regelmäßige Versorgung, Einschläfern nur bei tierärztlicher Indikation, Rücknahme statt Behandlungsabbruch aus Kostengründen.
- Rücknahme und Vertragsstrafe: Rückkaufsrecht bei schweren Verstößen, Herausgabe mit Pass, abgestufte Vertragsstrafe mit Anrechnung auf Schadensersatz.
- Gewährleistung: Privat Ausschluss möglich, beim Verein oder Händler bekannte Befunde mit gesonderter Bestätigung.
So läuft es ab
Der Abgebende legt den Vertrag an, fotografiert den Equidenpass, trägt Schutzgebühr, Haltungsauflagen und bekannte Befunde ein, wählt die Varianten und zahlt 14,99 €. Der Übernehmer bekommt eine E-Mail, prüft und unterschreibt am Handy. Für Vereine und Höfe, die regelmäßig Pferde vermitteln, gibt es den kostenlosen Partnerzugang.
Häufige Fragen
Fragen zum Schutzvertrag
Ist ein Schutzvertrag für Pferde rechtlich bindend?+
Ja, zwischen den Parteien. Ein Weitergabeverbot wirkt aber nicht gegen Dritte (§ 137 BGB). Wirksam schützen der Schlachtausschluss im Pass, ein Rückkaufsrecht und auf Wunsch ein Eigentumsvorbehalt bis zum Ende der Schutzfrist.
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?+
Sie sollte sich am Wert des Pferdes orientieren, nach Schwere des Verstoßes abgestuft sein und Verschulden voraussetzen. Eine pauschale Strafe ohne Abstufung kann unwirksam sein.
Darf ich mein abgegebenes Pferd besuchen?+
Nur, wenn es vereinbart ist, und dann nach Ankündigung zu angemessenen Zeiten. Ein eigenmächtiges Betreten oder Abholen ist nicht erlaubt, auch nicht bei einem Verstoß.
Kann ich die Gewährleistung beim Schutzvertrag ausschließen?+
Zwischen Privatpersonen ja, außer bei Arglist. Gibt ein Verein, Hof oder Händler an eine Privatperson ab, ist ein Ausschluss unwirksam; bekannte Befunde lassen sich dann nur mit gesonderter Bestätigung als Beschaffenheit vereinbaren.
Was kostet der Schutzvertrag?+
14,99 € inklusive Mehrwertsteuer, einmalig. Der Übernehmer zahlt nichts für den Vertrag.