Ratgeber Pferdekauf international
Pferdekauf in Österreich
Das österreichische Recht kennt beim Tierkauf Regeln, die es in Deutschland nicht mehr gibt: Hauptmängel mit eigenen Vermutungsfristen, eine kurze Frist für Tierkrankheiten und die Aufhebung bei krassem Missverhältnis von Preis und Wert. Wer in Österreich kauft oder verkauft, sollte das kennen.
Stand 02.10.2026 · Cavallio, ein Angebot der Bolten IT Solutions GmbH
Gewährleistung nach dem ABGB
- Grundregel: Der Verkäufer haftet dafür, dass das Pferd die vereinbarten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat (§ 922 ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 933 Abs. 1 ABGB). Geltend gemacht werden muss der Anspruch spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist (§ 933 Abs. 3 ABGB).
- Vermutung sechs Monate: Zeigt sich ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand (§ 924 ABGB). Anders als in Deutschland gilt das bei jedem Kauf, auch privat an privat. Bei Pferdekrankheiten prüft der OGH im Einzelfall, ob die Vermutung zur Art der Erkrankung und zum Alter des Pferdes passt (4 Ob 104/07h, Kissing Spines).
- Viehmängel sechs Wochen: Bei Viehmängeln beträgt die Gewährleistungsfrist nur sechs Wochen (§ 933 Abs. 2 ABGB). Gemeint sind nach dem OGH nur Tierkrankheiten, nicht etwa ein fehlender Ausbildungsstand oder eine fehlende Trächtigkeit (3 Ob 14/21m). Ob ein Reit- oder Sportpferd überhaupt „Vieh“ im Sinne dieser Regel ist, hat der OGH ausdrücklich offengelassen. Wer sicher gehen will, regelt die Frist im Vertrag.
- Fristen anpassen: Seit 2022 können die Fristen vertraglich verkürzt oder verlängert werden (§ 933 Abs. 4 ABGB), gegenüber Verbrauchern aber nicht zu deren Nachteil.
Hauptmängel mit eigenen Vermutungsfristen
Für sechs Pferdekrankheiten legt eine Verordnung kurze Vermutungsfristen fest (§ 925 ABGB mit BGBl. Nr. 472/1972, weiter in Kraft). Zeigt sich die Krankheit innerhalb der Frist, wird vermutet, dass das Pferd schon bei Übergabe krank war:
| Hauptmangel | Vermutungsfrist |
|---|---|
| Dämpfigkeit | 14 Tage |
| Dummkoller | 14 Tage |
| Aufsetzkoppen | 14 Tage |
| Freikoppen | 7 Tage |
| Kehlkopfpfeifen | 7 Tage |
| Innere Augenentzündung | 7 Tage |
Sofort reagieren
Auf die Vermutung bei Hauptmängeln kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer sofort verständigt, das Pferd von einem Tierarzt als Sachverständigem untersuchen lässt oder eine gerichtliche Beweissicherung beantragt (§§ 926, 927 ABGB). Wer abwartet, muss später selbst beweisen, dass die Krankheit schon bei Übergabe da war.
Privat, Händler, Unternehmen
- Privat an privat: Ein Gewährleistungsverzicht ist zulässig (§ 929 ABGB). Er erfasst nicht ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften und keine arglistig verschwiegenen Mängel, und er wird im Zweifel eng ausgelegt.
- Händler an Verbraucher: Gewährleistungsrechte können vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden (§ 9 KSchG). Das Verbrauchergewährleistungsgesetz gilt für lebende Tiere nicht (§ 1 Abs. 2 Z 1 VGG), deshalb gelten das ABGB mit Hauptmängeln und sechs Wochen für Viehmängel, aber ohne die Möglichkeit, bei gebrauchten Pferden auf ein Jahr zu verkürzen.
- Unternehmen untereinander: Der Käufer muss Mängel nach der Untersuchung in angemessener Frist rügen (§ 377 UGB). Bei Hauptmängeln mit Vermutungsfrist entfällt diese Rügepflicht.
- Fernabsatz: Kauft ein Verbraucher beim Händler ausschließlich per Telefon, E-Mail oder online, kann er binnen 14 Tagen ab Erhalt des Pferdes zurücktreten (§ 11 FAGG). Bei öffentlichen Versteigerungen gilt das nicht.
Laesio enormis: wenn der Preis nicht stimmt
Bekommt eine Seite nicht einmal die Hälfte dessen, was sie gibt, gemessen am Wert bei Vertragsschluss, kann sie die Aufhebung des Kaufs verlangen (§ 934 ABGB). Die andere Seite kann das abwenden, indem sie die Differenz ausgleicht. Beim Pferdekauf wird das relevant, wenn ein teuer verkauftes Pferd wegen einer unerkannten schweren Erkrankung objektiv weniger als die Hälfte wert war. Das Recht kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden (§ 935 ABGB), außer zulasten eines Unternehmers (§ 351 UGB). Die Frist beträgt drei Jahre.
Form, Pass und Meldung
- Form: Der Pferdekauf ist formfrei (§ 883 ABGB). Ein schriftlicher, von beiden unterschriebener Vertrag ist als Beweis trotzdem dringend zu empfehlen. Ist ausdrücklich Schriftform vereinbart, erfüllt elektronisch nur die qualifizierte Signatur diese Form (§ 4 SVG).
- Equidenpass: Der Pass geht beim Verkauf an den neuen Eigentümer.
- Meldung: Den Eigentümerwechsel meldet der Eigentümer der Stelle, die den Pass ausgestellt hat, meist ein Zucht- oder Pferdesportverband. Wechselt auch der Halter, melden der bisherige Halter den Abgang und der neue den Zugang im Veterinärinformationssystem (VIS), jeweils binnen sieben Tagen.
Kauf über die Grenze
Kaufen Deutsche in Österreich oder umgekehrt, können die Parteien das anwendbare Recht frei wählen. Ohne Wahl gilt das Recht am Wohnsitz des Verkäufers. Verkauft ein Händler an einen Verbraucher im anderen Land und richtet sein Geschäft dorthin aus, behält der Verbraucher den Schutz seines Heimatrechts. Zwischen Unternehmen gilt ohne Ausschluss automatisch das UN-Kaufrecht. Das sollte man im Vertrag bewusst entscheiden.
Die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland
| Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|
| Hauptmängel | Sechs Krankheiten mit 7 bis 14 Tagen Vermutungsfrist | Keine eigene Liste |
| Frist bei Krankheiten | Sechs Wochen bei Viehmängeln (Anwendung auf Reitpferde offen) | Zwei Jahre |
| Vermutung | Sechs Monate bei jedem Kauf | Sechs Monate nur beim Kauf vom Händler |
| Händler an Privat, gebrauchtes Pferd | Keine Verkürzung möglich | Verkürzung auf ein Jahr mit gesonderter Vereinbarung |
| Preis doppelt so hoch wie Wert | Aufhebung nach laesio enormis möglich | Nur in Fällen des Wuchers |
| Klagefrist | Drei Monate nach Ende der Gewährleistungsfrist | Verjährung zwei Jahre ab Übergabe |
Häufige Fragen
Wie lange haftet ein Verkäufer in Österreich für ein Pferd?+
Grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Für Tierkrankheiten bei Vieh nur sechs Wochen, wobei offen ist, ob Reitpferde darunterfallen. Privat an privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, außer bei Arglist und zugesicherten Eigenschaften.
Was sind Hauptmängel beim Pferd?+
Dämpfigkeit, Dummkoller und Aufsetzkoppen mit 14 Tagen Vermutungsfrist sowie Freikoppen, Kehlkopfpfeifen und innere Augenentzündung mit 7 Tagen. Zeigt sich die Krankheit in dieser Zeit, wird vermutet, dass sie schon bei Übergabe bestand.
Kann ich als Privatverkäufer in Österreich die Gewährleistung ausschließen?+
Ja, gegenüber anderen Privatpersonen. Die laesio enormis kann dagegen nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
Kann Cavallio einen Pferdekaufvertrag nach österreichischem Recht erstellen?+
Ja. Im Konfigurator wählst du die Rechtsordnung Österreich. Die Klauseln sind auf ABGB, KSchG und UGB umgestellt, unzulässige Varianten werden ausgeblendet.
Pferdekaufvertrag nach österreichischem Recht
Rechtsordnung Österreich wählen, Varianten je Paragraph abstimmen, beide unterschreiben digital. 49 € einmalig, die andere Seite zahlt nichts.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.